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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vorbemerkung

Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, bei dem eine neutrale dritte Person, die Mediatorin, die Konfliktparteien unterstützt, eigenständig eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ich, [Ihr Name], verstehe unter Mediation die Unterstützung der Parteien bei der Lösung von Konflikten in unterschiedlichen Bereichen, wie beispielsweise im privaten Umfeld, im Wirtschafts- und öffentlichen Dienst sowie bei extremen Konflikteskalationen.

Der Mediationsvertrag enthält zwar Elemente typisierter Vertragsarten, wie etwa des Auftragsvertrages, er ist jedoch ein Vertragsverhältnis eigener Art und unterliegt daher nicht den für typisierte Vertragsarten bestehenden besonderen gesetzlichen Regelungen, sondern nur den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen.

I. Geltungsbereich

Die AGB gelten für den ersten und alle folgenden Verträge zwischen dem Auftraggebenden und mir als Mediatorin, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart werden.

II. Geheimhaltungspflicht

Ich verpflichte mich, alle mir von Auftraggebenden oder Klient

gegebenen Informationen oder Unterlagen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht Dritten mitzuteilen. Die Geheimhaltungspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

III. Gewährleistung

Ich leiste Gewähr für die Erfüllung meiner im Mediationsvertrag übernommenen Leistungen. Für den im Rahmen der Mediation durch die Klient

zu erbringenden eigenen Beitrag als Voraussetzung für den Erfolg der Mediation kann von mir keine Gewähr übernommen werden, da wesentliches Element der Mediation die selbständige Lösung von Problemen oder die Erreichung bestimmter Ziele durch die Klient ist.

IV. Honorare

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die Honorare im Vorhinein auf das angegebene Konto zu überweisen. Spesen werden nach Aufwand im Nachhinein verrechnet. Alle Honorarnoten sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum anzuweisen. Das Erstgespräch ist kostenlos. Der Preis je Einheit (50 Minuten) beträgt 120 Euro. Eine Sitzung besteht üblicherweise aus 2 Einheiten.

V. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuell gültigen Basiszinssatz ab dem 1. Tag der Fälligkeit zu bezahlen. Für jede Mahnung werden pauschal 20 Euro als Aufwandsentschädigung verrechnet. Zinsen und Spesen sind nicht refundierbar und bleiben bei Nichtbezahlung als offene Forderung bestehen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Kosten für die etwaige Eintreibung über Dritte gehen zu Lasten der Schuldner.

VI. Stornogebühren

Stornogebühren für gebuchte Seminare: zwischen 21 und 30 Werktagen vor Seminarbeginn 50%, zwischen 11 und 20 Werktagen vor Seminarbeginn 70%, zwischen 1 und 10 Werktagen vor Seminarbeginn 100% des vereinbarten Honorars für das betreffende Training. Die Frist wird ab Eingang der schriftlichen Stornierung berechnet.
Stornogebühren für Einzelmediation: Eine Absage muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Für spätere Stornierungen wird der gesamte Betrag verrechnet bzw. die Einzelmediation gilt als durchgeführt.

VII. Termine

Etwaige Terminvereinbarungen werden mit hoher Sorgfalt behandelt.

VIII. Hotelbuchungen

Als Mediatorin trete ich lediglich als Mittlerin für die Buchung der Hotelzimmer, Seminarräume und etwaige weitere Trainer

auf. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Auftraggebenden. Sämtliche Hotelkosten und Spesen für Verpflegung der Mediatorin und etwaige weitere Trainersind von dem/der Auftraggebenden zu tragen und werden diesem/r direkt von den Hotels verrechnet. Dasselbe gilt für Hotel- bzw. Trainergebühren.

IX. Übungen

Alle Übungen der Klienten erfolgen freiwillig und auf eigene Gefahr. Auf Gefahren, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit eines durchschnittlich begabten Menschen nicht erkennbar sind, weise ich als Mediatorin explizit hin. Auftraggebende und Klient erklären, ausreichend gegen Gesundheitsschäden versichert zu sein, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherung. Der/Die Auftraggebende stellt sicher, dass die Teilnahme der Klient an Übungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erfolgt, soweit dies gesetzlich möglich ist. Wenn kein Versicherungsschutz besteht oder dieser nicht ausreicht, ist im Unternehmensbereich eine Haftungsregelung zwischen Auftraggebenden und Klient zu treffen. Ich als Mediatorin hafte den Klient gegenüber für keinerlei Personen- oder Sachschäden.

X. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand

Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts, auch wenn ein Vertragsteil seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

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